Familienrecht
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Abfertigung und Berufswechsel

Ob der UhPfl die Abfertigung berechtigterweise für einen Berufswechsel verwendete, hängt davon ab, ob der Berufswechsel nach Maßgabe des Anspannungsgrundsatzes unterhaltsrechtlich als zulässig anzusehen ist und ob die Investition der Abfertigung zur Schaffung der neuen Existenzgrundlage (Existenzsicherung) ais wirtschaftlicher Sicht notwendig war. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so kann demr Unterhaltspflichtigen die Heranziehung der Abfertigung als Eigenkapital, das für eine wirtschaftlich vernünftige Unternehmensgründung in einem bestimmten Mindestmaß vorhanden sein muss, nicht zum Vorwurf gemacht werden.
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