Familienrecht
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Zubehör eines Unternehmens

Für die Frage, ob eine Sache zu einem Unternehmen gehört, ist die Zubehöreigenschaft iSd § 294 ABGB maßgebend. In diesem Sinn gehört zu einem Unternehmen etwa ein Firmenautp , eine Liegenschaft, die als Unternehmenssitz genützt wird, auch wenn sie im Miteigentum der Ehegatten steht und wenn sich in dem Haus auch die - in die Aufteilung einzubeziehende - Ehewohnung befindet, sowie eine Liegenschaft auf der - bis zum Verkehrswert Betriebsmittelkredite für ein Unternehmen hypothekarisch sichergestellt sind.
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Im kostenpflichtigen Zugang stehen deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Rechtsfragen auf über 2.300 Informationsseiten, sowie 6.442 Entscheidungen im Volltext (vor allem des Obersten Gerichtshofes, zahlreiche Fundstellen aus der ehe- und familienrechtlichen Entscheidungssammlung (EF-Slg) und 175 Gesetze bzw. Verordnungen zur Verfügung.
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